Ortsgemeinderat

Kommunale Selbstverwaltung - Vertretung der Einwohner von Löf und Kattenes



Mitglieder

Der Ortsgemeinderat wurde zuletzt bei den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 im Rahmen einer Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Am 03. September 2024 fand die erste Sitzung und Verpflichtung der gewählten Ratsmitglieder statt.

 

Den Vorsitz führt Johannes Liesenfeld als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister.

Dem Rat selbst gehören 16 Mitglieder an:

 

Aldorf, Iris

Becker, Christian

Bender, Christian

Castenholz, Marcel

Etzkorn, Leon

Fischer, Lars

Göbel, Peter

Kubelka, Jörg

Langen, Jens

Leyendecker, Elmar

Lietz-Rörig, Elke

Schmitt, Christian  Beigeordneter)

Schrader, Andreas (gleichzeitig 3. Beigeordneter)

Schramm, Christina

Weber, Christian (gleichzeitig 1. Beigeordneter)

Weber, Leo

 

Die Wahlbeteiligung lag bei 72,8 % (2019: 71,7 %).

 

 



Grundlagen der Ratsarbeit

Grundlage der Arbeit des Ortsgemeinderates ist die Gemeindeordnung (GemO) des Landes Rheinland-Pfalz mitsamt den einschlägigen Verwaltungsvorschriften (VV) und Durchführungsverordnungen (DVO).

 

Der Ortsgemeinderat Löf hat auf Grundlage von § 44 GemO und der Hauptsatzung der Ortsgemeinde vier Ausschüsse gebildet.

Hier beraten Ratsmitglieder und andere Bürger der Gemeinde zusammen mit dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten Themen vor, geben dem Rat Empfehlungen und beschließen über geringfügige Anschaffungen und Aufträge.

 

Download
Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates nach § 37 GemO
Geschäftsordnung Gemeinderat Löf 2019-20
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