Der Ortsgemeinderat Löf hat am 2. April 2014 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Fünf Morgen“ im Südwesten der Ortslage von Löf eingeleitet. Städtebauliches Ziel ist die Schaffung eines neuen Wohn- und Mischgebietes.
Nach Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat der Ortsgemeinderat am 15. Oktober 2019 den Bebauungsplan per Satzungsbeschluss aufgestellt. Im Jahr 2020 findet das Umlegungsverfahren unter Beteiligung der Grundstückseigentümer statt.
Update, 15.09.2020:
Das Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück hat aktuell darüber informiert, dass das in der Umsetzung befindliche Umlegungsverfahren nunmehr bestandskräftig ist. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Es sind keine Widersprüche eingegangen. Das Vermessungsbüro Petry ist bereits seit einiger Zeit vor Ort und nimmt die erforderlichen Einmessungen vor. Zur Zeit wird vom Katasteramt der Bestandsplan erstellt. Die Offenlegung ist für Oktober vorgesehen, die voraussichtlich im Gemeindebüro erfolgen wird. Weitere Infos hierzu folgen.
Informationen zum Baugebiet und zum Umlegungsverfahren erhalten Sie auch in den nachstehenden Präsentationsfolien.
Sie wollen in unserer Gemeinde neu bauen oder An- oder Umbauten an/auf Ihrem Eigentum vornehmen?
Je nach Bauvorhaben (z.B. je nachdem ob es sich im Innenbereich, Außenbereich oder im Gebiet eines Bebauungsplanes handelt) gelten verschiedenen Anforderungen und Genehmigungsverfahren, u.a. nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Bitte informieren Sie sich hierzu bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
Sie wollen wissen, ob für Ihr Bauvorhaben bzw. Ihr Eigentum in Löf oder Kattenes ein Bebauungsplan relevant ist?
Die rechtskräftigen Bebauungspläne (Plankarten und Textfestsetzungen) in der Ortsgemeinde Löf finden Sie im Geo-Portal des Landes Rheinland-Pfalz. (Die nachstehen Angaben und verlinkten Dokumente sind ohne Gewähr und vorbehaltlich aller amtlichen Unterlagen und Auskünfte.)
B-Pläne innerhalb der Ortslage Löf:
Im (mehrjährigen) Aufstellungsverfahren befinden sich die Bebauungspläne:
B-Pläne innerhalb der Ortslage Kattenes:
Ansprechpartner für die Bauleitplanung unserer Ortsgemeinde ist das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel.
Die Ortsgemeinde bietet derzeit keine gemeindeeigenen Grundstücke oder Gebäude zum Verkauf oder zur Vermietung an.
Bei grundsätzlichen Nachfragen wenden Sie sich gerne an die Ortsgemeindeverwaltung.
Johannes Liesenfeld
Im Gesetz 27
56332 Löf
Tel.: 02605 - 2891
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montag: 18.00 – 20.00 Uhr (im Gemeindebüro)
Ortsgemeindeverwaltung Löf
Alte Moselstr. 13
56332 Löf
Telefon: 02605 - 2891 / Fax: 02605 - 84270
Mail: gemeinde@loef-kattenes.de
Öffnungszeiten
Montag: 17.00 – 20.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 13.00 Uhr
Die Ortsgemeinde Löf wurde zum Landmusikort des Jahres 2024 ausgezeichnet!