Die Ortsgemeinde hat für ihren Bereich verschiedenen Rechtsnormen (Satzungen) erlassen, u.a.:
Die aktuellen Satzungen und Satzungsnachträge finden Sie auf hier (Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel).
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne stellen verbindliche Bauleitpläne dar.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne (Plankarten und Textfestsetzungen) in der Ortsgemeinde Löf finden Sie hier im Geo-Portal des Landes Rheinland-Pfalz.
Derzeit in Aufstellung befinden sich die Bebauungspläne "Hotel Krähennest" sowie "Fünf Morgen".
Verlinkungen zu den Plänen und Textfestsetzungen finden Sie auf unserer Seite "Bauen-Kaufen-Mieten".
Ansprechpartner für die Bauleitplanung unserer Ortsgemeinde ist das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel.
Hier finden Sie demnächst die aktuellen Benutzungsordnungen der Ortsgemeinde.
Johannes Liesenfeld
Im Gesetz 27
56332 Löf
Tel.: 02605 - 952230
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montag: 18.00 – 20.00 Uhr (im Gemeindebüro)
Ortsgemeindeverwaltung Löf
Alte Moselstr. 13
56332 Löf
Telefon: 02605 - 2891 / Fax: 02605 - 84270
Mail: gemeinde@loef-kattenes.de
Öffnungszeiten
Montag: 17.00 – 20.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 13.00 Uhr